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Seminar für allein- und getrennterziehende Mütter und Väter

Liebe Eltern, liebe Interessierte, wir laden Sie herzlich zu unserem Seminar
vom 17. April 2026 bis zum 19. April 2026 in Bad Sobernheim ein!
Unsere Seminare für allein- und getrennterziehende Mütter und Väter in Bad Sobernheim sind ein fester und erfolgreicher Bestandteil von ZWST-Angeboten.
Unsere Seminare für allein- und getrennterziehende Eltern in Bad Sobernheim sind ein fester und erfolgreicher Bestandteil der ZWST-Angebote. Das eingespielte Team aus Referierenden, Madrichot:im und Seminarleitung machen jedes Seminar zu einem abwechslungsreichen und aktiven Erlebnis in harmonischer und familiärer Shabbat-Atmosphäre.
Unsere Seminare stehen allen Konstellationen von Kleinfamilien offen und behandeln wichtige Themen wie Pubertät, Glaubenssätze und die Folgen lebenswichtiger Entscheidungen. Besonders in den letzten Jahren haben viele Teilnehmende die Auswirkungen der Kriege in der Ukraine und in Israel hautnah erlebt – ein zentrales Thema, das wir in unseren Seminaren intensiv beleuchten.
Seit fünf Jahren bereichert eine Kinder- und Jugendlichentherapeutin unser Angebot mit Workshops für Kinder.
Bei diesem Seminar stellen wir Ihnen den neuen Fachbereich „Schwangeren- und Frauenberatung“ vor, dessen Angebote für Frauen von Frauen entwickelt werden.
Sie erwarten folgende Schwerpunkte:
- Beratung und Workshops für Eltern und Kinder,
- Shiurim und Gespräche zum Thema Religion,
- Vorstellung der Beratungsstelle OFEK e.V. – Antidiskriminierungsarbeit & professionelle Opferberatung,
- Entspannungstipps und Bewegung,
- Gemeinsames Eltern-Kind-Workshop,
- Kinderprogramm (bis 15 Jahren).
Die Seminargebühr beträgt 100,00 Euro pro Erwachsene und 25,00 Euro pro Kind.
Darin enthalten sind: Seminarkosten, Unterbringung, und Verpflegung. Sollten Sie finanzielle Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
Fahrtkosten werden erstattet:
- mit PKW 0,20 Cent/km max. bis € 130,–
- mit dem Zug: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Abrechnung der Fahrtkosten nur auf Grundlage des jeweils günstigsten Bahn-Tarifs (z. B. Sparpreis, Gruppenticket) erfolgen kann. Flextarife werden nur zu 70 % erstattet. Voraussetzung für die Erstattung ist die Vorlage des Fahrausweises.
Zubringerkosten wie z.B. Taxi, Straßenbahn etc. müssen von den Teilnehmenden selbst übernommen werden.
Diese Mitteilung und das auszufüllende Formular sind als PDF-Datei beigefügt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter E-Mail: freifeld@zwst.org sowie unter der Telefonnummer: 06994437146
Flyer mit Anmeldeformular als PDF-Datei laden:
Flyer mit Anmeldeformular



